Ein Messebesuch in Mailand, eine Tagung in Stockholm oder eine Schulung in Prag – egal wo Sie sich beruflich im EU-Ausland oder im Schengenraum aufhalten – wenn Sie auf Geschäftsreise sind, benötigen Sie eine A1-Bescheinigung. Sie bescheinigt, welches Sozialversicherungssystem für Ihren Mitarbeiter zuständig ist und verhindert, dass die Abgaben doppelt gezahlt werden müssen.
In einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie besondere Einreisebestimmungen beachten. So ist zum Beispiel bei der Einreise in die USA ein Visum notwendig, dass Sie rechtzeitig beantragen müssen. Nehmen Sie Ausrüstung mit ins Ausland, zum Beispiel für eine Messe, müssen Sie vorab ein Carnet ATA beantragen, um Zahlungen am Zoll zu vermeiden. Für einige Länder gelten zudem besondere Empfehlungen oder Vorschriften für Impfungen. Auch diese kann Ihnen die Anwendung für Reisemeldungen anzeigen und die Beantragung bzw. Überprüfung in die Wege leiten.