Julia Kleinert: Wir sehen unseren Chatbot als vollwertigen Kontaktkanal neben Telefon und E-Mail. Daher wollen wir ihn stetig aktuell halten und erweitern. Mit dem Chatbot bilden wir außerdem auch Prozesse ab, sodass Benutzer des Chatbots möglichst viel über diesen erledigen können. Eine große Besonderheit sehen wir auch in unserem „Fallback II“-Feature: Wenn der Chatbot zum zweiten Mal nicht versteht, was ein Nutzer möchte, zeigt er ein Kontaktformular im Chatfenster an, in dem der Nutzer sein Anliegen schildern kann. Die Verwaltung meldet sich dann schnellstmöglich zurück. Uns war wichtig, dass Nutzer, die sich an den Chatbot wenden, nur einmal die Initiative ergreifen müssen und nicht aufgefordert werden, sich erneut, z. B. telefonisch, zu melden.
Patrick Höwener: Außerdem machen wir sehr stark auf unseren Chatbot aufmerksam und versuchen ihn überall dort zu nennen, wo auch die klassischen Kontaktdaten wie Telefon und E-Mail aufgeführt sind. Beispielsweise drucken wir in unseren Steuerbescheiden einen QR-Code ab, der nicht einfach nur den Chatbot öffnet, sondern ein auf den jeweiligen Bescheid zugeschnittenes Anliegen. Wird z. B. der QR-Code eines Grundsteuerbescheids gescannt, wird der Chatbot direkt mit einer Nachricht zum Grundsteuerbescheid gestartet, in welcher der Benutzer Vorschläge zu den wichtigsten Anliegen rund um die Grundsteuer erhält.